Zen Steine im Wasser

Kostenübernahme in der privaten Praxis

Sie sind über die Beihilfe versichert: Patienten lassen sich von ihrer Beihilfestelle einen Antrag auf Psychotherapie zusenden, informieren bitte auch ihre private Krankenkasse und fragen nach, welche Unterlagen benötigt werden. Die Unterlagen werden von Ihnen und von mir ausgefüllt. Für Details sollte der Vertrag, den Sie mit Ihrer privaten Krankenkasse geschlossen haben, unbedingt genau gelesen werden. Manchmal sind die Stundenanzahl für Psychotherapien begrenzt  oder Psychotherapie wurde gänzlich ausgeschlossen.

Sie sind privat versichert:  Bitte lassen sich von ihrer privaten Krankenkasse einen Antrag auf Psychotherapie zusenden. Dieser Antrag wird von Ihnen und von mir ausgefüllt.
Für Details sollte der Vertrag, den Sie mit Ihrer privaten Krankenkasse geschlossen haben, unbedingt genau gelesen werden. Manchmal sind die Stundenanzahl für Psychotherapien begrenzt oder Psychotherapie wurde gänzlich ausgeschlossen.

Sie sind bei der HUK Private Krankenversicherung oder dem VRK Versicherungsverein versichert?
Es besteht eine Kooperation meiner Praxis mit der HUK Private Krankenversicherung sowie der
VRK Krankenversicherung AG, Detmold (http://www.vrk.de/service/gesundheitspartner.jsp). Sie können zeitnah mit einer Psychotherapie beginnen.

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http://www.huk.de/microsite/gesundheitspartner.jsp

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Sie möchten selbst zahlen: Es kann gute Gründe geben, einen diskreten Umgang zur Begleichung einer Psychotherapie oder Beratung zu wählen, um z.B. zu vermeiden, dass die Diagnose eines psychisch bedingten Krankheitsbildes in Ihrer Krankenkassen-Akte erscheint, wenn ein Wechsel in eine private Krankenkasse oder eine Verbeamtung ansteht.
Für selbst zahlende PatientInnen entfallen sowohl  Formalitäten als auch Fristen und Wartezeiten.  Sie können mit der Therapie meist umgehend beginnen insofern ich Ihnen einen freien Therapieplatz anbieten kann.
Die Therapiestunden werden nach der geltenden Gebührenordnung für Psychotherapeuten (gem. GOÄ/GOP Gebührenordnung für Psychotherapie) abgerechnet.

Sie sind gesetzlich versichert:
In meiner Praxis rechne ich leider nicht mehr über die Kostenerstattung ab.
Gemäß § 13 Abs. 3 SGB V haben Sie den Rechtsanspruch, sich nach erfolgloser Suche selbst einen Psychotherapieplatz im Rahmen der Kostenerstattung zu suchen (z.B. unter www.therapie.de).  Dazu ist es empfehlenswert, wenn Sie Ihre Suche von Anfang an protokollieren.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie zuerst eine sog. Sprechstunde in Anspruch nehmen, um eine Therapieempfehlung sowie ggf. eine Diagnose zu erhalten. Außerdem hat jede Krankenkasse Terminservice-Stellen (Tel: 116 117) eingerichtet, die Sie dabei unterstützen, innerhalb einer Woche einen Sprechstundentermin bei einem Psychotherapeuten zu erhalten.
Leider ist dieser Weg langwierig und bei einigen Krankenkassen besonders zäh. Für nähere Informationen wenden Sie sich am besten an Ihre KK.

Für nähere Informationen rufen Sie mich gern an den Tagen Montag bis Mittwoch am Nachmittag an (möglichst 5-10 Minuten vor einer vollen Stunde):
Bitte hinterlassen Sie eine Nachricht – ich rufe umgehend zurück.
Tel: 0331 – 704 678 30

Wenn Sie mich nicht erreichen, besteht die Möglichkeit: einer Terminvereinbarung per e-mail:
praxis-post@web.de

Die Berufsordnung für Psychotherapeuten, die Psychotherapie-Richtlinien sowie die Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten nach GOÄ und GOP stellen die gesetzliche Grundlage für therapeutische Behandlungen und deren Abrechnung außerhalb der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) dar.